Karfreitag 2023 – Anmeldungsfrist für den persönlichen Feiertag
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen muss auch 2023 der persönliche Feiertag vom Arbeitnehmer rechtzeitig beim Dienstgeber gemeldet werden. Der Karfreitag fällt im Jahr 2023 auf den 7. April.
Die Anmeldung des Karfreitags als persönlichen Feiertag muss daher schriftlich bis spätestens Samstag, den 07.01.2023 erfolgen.