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Kirchenbeitrag

Kirchenbeitrag - Ihr persönlicher Beitrag zum Aufbau und Erhalt unserer Kirche

Wenn wir etwas gemeinsam aufbauen wollen, müssen wir uns zusammentun. Und wenn dann möglichst viele einen persönlichen Beitrag bringen, geht es voran. So ist der Kirchenbeitrag gedacht. Als persönlicher Beitrag zum Aufbau und Erhalt einer lebendigen und wachsenden Kirchengemeinde.

Kirchenbeitrag - Damit Kirche bei den Menschen sein kann

Die Evangelische Kirche hat eine sehr schlanke Verwaltung. Das meiste Geld des Kirchenbeitrages bleibt vor Ort. 24% des Kirchenbeitrages bekommen die Pfarrgemeinden zugewiesen (es verbleiben sogar 29% in der Pfarrgemeinde, wenn die Beiträge rechtzeitig bezahlt werden) und erhalten damit Kirchengebäude und Pfarrhaus, zahlen nebenamtliche Mitarbeiter wie Organisten, Chorleiter, Mesnerinnen und finanzieren die Bürokosten.

76% (bzw. 71%) des Kirchenbeitrages werden zentral verwaltet und hauptsächlich für die Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer verwendet.

Die Höhe des Kirchenbeitrages ist der wichtigste Faktor für die Frage, ob eine Pfarrgemeinde einen eigenen Seelsorger oder Seelsorgerin haben kann. "Die Ernte ist groß, aber wenige sind der Arbeiter." (Matthäus-Evangelium 9,37)

Kirchenbeitrag - Solidarisch aber nicht beliebig

Die Evangelische Kirche in Österreich erwartet von ihren Mitgliedern, dass sie einen Beitrag zum Erhalt und Aufbau ihrer Kirchengemeinde leisten. Doch die Kirche ist kein Verein, deshalb zahlt nicht jeder das Gleiche. Im Lukas-Evangelium heißt es: "Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen; und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern." (Lukas-Evangelium 12,48)

Die Höhe des jeweiligen Kirchenbeitrags wird nicht beliebig festgesetzt, sondern richtet sich nach einer Kirchenbeitragsordnung. Der wichtigste Grundsatz darin ist, dass jedes Kirchenmitglied (nach Vollendung des 19. Lebensjahres) 1% seines Jahreseinkommens minus 44,00 Euro als Kirchenbeitrag leisten soll.

Ausnahmen, Freibeträge und Absetzbarkeit

Wenn Sie sich noch in Ausbildung befinden, Zivil– oder Präsenzdienst leisten, werden Sie vom Kirchenbeitrag befreit, sobald Sie Ihrer Pfarrgemeinde Bescheid gegeben haben. (Schulbesuchsbestätigung, Studienbestätigung etc.) Wundern Sie sich nicht, dass Sie zunächst einen Kirchenbeitragsbescheid zugeschickt bekommen und melden Sie sich einfach möglichst bald in Ihrer Pfarrgemeinde. (Mehr Infos dazu auch unter: https://www.gerecht.at)

Vom Kirchenbeitrag können auch verschiedene Freibeträge, z. B. für Kinder und Alleinverdiener abgezogen werden. Natürlich wird auch ein fehlendes regelmäßiges Einkommen durch Arbeitslosigkeit oder Karenzzeiten bei der Berechnung der Höhe Ihres Kirchenbeitrages berücksichtigt - wichtig ist auch hier, dass Sie uns (Ihrer Pfarrgemeinde) einfach Bescheid geben und allfällige Bestätigungen weiterreichen. Bis zu 400,00 Euro Ihres Kirchenbeitrages können Sie auch steuerlich absetzen!

Bei persönlicher und finanzieller Not ist die Kirche natürlich verpflichtet, sich die Anliegen aller Kirchenbeitragszahler anzuhören. Es ist unser Anliegen, dass gerade Menschen in Not unsere Kirche als Heimat und nicht als weitere Bittstellerin erleben. Nehmen Sie in diesem Fall einfach Kontakt mit Ihrer Pfarrgemeinde auf - wir werden versuchen, einvernehmlich in einem persönlichen Gespräch, eine für alle passende Lösung zu finden.

Gleichzeitig ist die Kirche aber auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Kirchenbeiträge gerecht und solidarisch gezahlt werden. Nur dann kann die Kirche vor Ort sein und vielen Menschen seelsorgerlichen Beistand leisten. Der Kirchenbeitrag ist gesetzlich vorgeschrieben. Somit kann er letztlich auch vor Gericht eingeklagt werden. Klingt hart, ist aber letztlich nur fair - oder?

Der Kontakt in Ihrer Pfarrgemeinde

Der Kirchenbeitrag und seine "Einhebung" ist Aufgabe jeder einzelnen Pfarrgemeinde. Wenn Sie also Fragen haben, über die Höhe Ihres Beitrages und etwaige Ausnahmen informiert werden möchten bzw. Ihre Ausbildung anmelden möchten, nehmen Sie bitte direkt mit Ihrer Pfarrgemeinde Kontakt auf.

In der Pfarrgemeinde gibt es dafür eigens Beauftragte, die gemeinsam mit einer Kirchenbeitragskommission (aus dem Presbyterium) die wichtige Aufgabe des Kirchenbeitrages verantwortlich und gewissenhaft bearbeiten.

Kirchenbeitragsreferentin Pfarrgemeinde Zurndorf

Mag.a Andrea Pschaiden, Telefon: +43 (0)677 / 62 99 23 01

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Auskunft nach jedem Gottesdienst in der Kanzlei

Informationen im Internet:

Für diejenigen, die zum ersten Mal Kirchenbeitrag zahlen, aber auch für alle anderen wird viel Wissenswertes übersichtlich präsentiert: https://www.gerecht.at 

Kirchenbeitragsrechner: https://www.gerecht.at oder https://www.ebit-plus.at/steuerrechner/kirchenbeitragsrechner/

Viele Informationen zum Thema Kirchenbeitrag auf der Homepage der Evangelischen Kirche in Österreich: http://www.evang.at/glaube-leben/fragen-antworten/kirchenbeitrag/

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