Karfreitag 2021 – Anmeldungsfrist für den persönlichen Feiertag
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen muss auch 2021 der persönliche Feiertag vom Arbeitnehmer rechtzeitig beim Dienstgeber gemeldet werden. Der Karfreitag fällt im Jahr 2021 auf den 2. April.
Die Anmeldung des Karfreitags als persönlichen Feiertag muss daher schriftlich bis spätestens Samstag, den 02.01.2021 erfolgen.