Karfreitag 2020 – Anmeldungsfrist für den persönlichen Feiertag
Infolge eines Urteiles des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 22.01.2019, wurde durch zwei Bundesgesetze der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag für die Evangelischen abgeschafft und an dessen Stelle der "persönliche Feiertag" in Anrechnung auf den Urlaubsanspruch neu eingeführt. Ende September 2019 wurde von den Evangelischen Kirchen in Österreich ein gemeinsamer Antrag zur Gesetzesprüfung beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Die Auswirkung dieser Entscheidung auf den Karfreitag des Jahres 2020 ist aber als eher unwahrscheinlich anzusehen.
Daher sollte für dieses Jahr, nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen, der persönliche Feiertag vom Arbeitnehmer noch rechtzeitig beim Dienstgeber gemeldet werden. Dieses ist spätestens drei Monate im Vorhinein bekanntzugeben. Der Karfreitag fällt im Jahr 2020 auf den 10. April.
Die Anmeldung des Karfreitags als persönlichen Feiertag muss daher schriftlich bis spätestens Freitag, den 10.01.2020 erfolgen.